Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Buchungspflichtigen zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, entsprechend den Vorgaben GOB und GOBD bzw. des IDW. Eine Aufgabe der Abschlussprüfung ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen. In diesem Zusammenhang prüfen wir das IT-gestützte Rechnungslegungssystem Ihrer Mandanten daraufhin, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Durch den Einsatz einer Informations-technologie gestützten Buchführung in den meisten Unternehmen, besteht eine zunehmende Abhängigkeit von der Sicherheit der eingesetzten Technologie sowie der Ordnungsmäßigkeit der für die Buchführung genutzten Anwendungen.